Der Verband sieht für die Kennzeichnung das Prinzip der Eigendeklaration vor. Folgende Schritte führen zu einer Kennzeichnung:
a) Das Unternehmen unterzeichnet die Kooperationserklärung gemäss Anhang 2 des Reglements. Nachdem die Kooperationserklärung an die Geschäftsstelle des Verbands gesendet wurde, erstellt diese für das Unternehmen ein oder zwei Konto(-en) in der Datenbank und sendet die Zugangsdaten (Login und Password). Eine entsprechende Anfrage kann via Email weiter unten gemacht werden.
b) Das Unternehmen lässt seine Produkte auf eigene Verantwortung und Rechnung prüfen und beantragt beim Verband die Kennzeichnung unter Angabe der verlangten Produktedaten und Prüfergebnisse. Den Antrag für die Kennzeichnung seiner Produkte stellt das Unternehmen nach erfolgreichem Registrierung mit den erhaltenen Zugangsdaten via Online-Formular.
c) Mit der Mitteilung der Anmeldungsergebnisse bestätigt der Verband dem Unternehmen die Effizienzklasse für jedes Produkt, das zur Kennzeichnung zugelassen ist (wird automatisch gemacht)
d) Das Unternehmen erstellt die Energieetiketten für die zugelassenen Produkte gemäss den Gestaltungsvorgaben in Kapitel 7 des vorliegenden Reglements
e) Das Unternehmen kann die Energieetiketten in den Verkaufs- und Werbeunterlagen gemäss den Vorgaben in Kapitel 8 des vorliegenden Reglements einsetzen.
f) Die gekennzeichneten Produkte werden in die Sanitärdatenbank des Verbands aufgenommen und auf www.energieetikette-sanitaer.ch publiziert. Will ein Unternehmen auf die Kennzeichnung eines Produktes trotz Berechtigung verzichten, löscht es diese Produkte aus der Datenbank. Nur gekennzeichnete Produkte werden publiziert.
[Aus dem Reglement angepasst]